Kosten

Kosten

Wir möchten unsere Dienstleistungen absolut kostentransparent anbieten. Da wir nichts von versteckten Zusatzkosten halten bieten wir grundsätzlich unseren All-Inklusive-Preis an.

Ein Gesamtpreis – einfach und klar: Sie bezahlen nur den vereinbarten Tagessatz. Dieser variiert, fairerweise je nach Betreuungsintensität, zwischen CHF 250.- und 280.- pro Tag und beinhaltet sämtliche Kosten. Für die gleichzeitige Betreuung einer zweiten Person verrechnen wir in der Regel zusätzlich pauschal CHF 50.- pro Tag.

Stufe 1: CHF 250.- pro Tag (ca. CHF 7‘500.-/Monat), Betreuungsdienstleistungen ohne regelmässige Nachteinsätze.

Stufe 2: CHF 280.- pro Tag (ca. CHF 8‘400.-/Monat), Betreuungsdienstleistungen mit regelmässigen Nachteinsätzen.

Im Tagessatz sind bereits enthalten:

- Beratung und Vermittlung
- Organisation der An- und Abreise
- Fahrtkosten
- Kosten für die Personalakquise
- Sozialversicherungen
- Krankentaggeld und Unfallversicherung
- Ersatz bei Ausfall einer Betreuungskraft

Die Tagessätze werden tagesgenau abgerechnet und verstehen sich exkl. MwSt. und bei freier Kost und Logis. Bei der Festlegung des Tagessatzes orientieren wir uns am überdurchschnittlichen Bruttomonatsgehalt unserer Mitarbeiter.

Bei Bedarf bieten wir auch stundenweise Betreuung an. Die Mindesteinsatzdauer beträgt 2 Stunden und kostet CHF 59.- pro Stunde, exkl. MwSt. und Wegpauschale von CHF 15.-.

Finanzielle Unterstützung

Hilfslosenentschädigung

Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Ankleiden, Toilette, Essen etc. dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Die wirtschaftliche Situation der betroffenen Situation ist nicht erheblich, also einkommens- und vermögensunabhängig, sondern einzig die tatsächlichen Einschränkungen.

Bei der Höhe der Entschädigung wird berücksichtigt, ob besonders aufwendige Pflege oder Überwachung benötigt wird. Je nach Ausmass der Hilflosigkeit werden drei Schweregrade – leicht (CHF 245.-/Monat, mittel (CHF 613.-/Monat) und schwer (CHF 980.-/Monat) - unterschieden (Stand 01.01.2024).

Wer erhält Hilfslosenentschädigung?

- Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz
- Bezug einer Altersrente der AHV und/oder von Ergänzungsleistungen
- ununterbrochene schwere oder mittelschwere – bei Betreuung zu Hause auch leichte – Hilflosigkeit seit mindestens einem Jahr
- kein Anspruch auf Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder der Militärversicherung

Wie erhalten Sie Hilfslosenentschädigung?

- Die oder der Versicherte schickt das Anmeldeformular der IV-Stelle im Wohnsitzkanton.
- Die IV-Stelle prüft den Antrag. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, benachrichtigt sie die Ausgleichskasse, die die Altersrente oder Ergänzungsleistungen auszahlt.
- Die Ausgleichskasse überweist den Betrag monatlich auf das Bank- oder Postkonto.

Assistenzbeitrag

Erwachsene haben Anspruch auf einen Assistenz­beitrag, wenn sie eine Hilflosenentschädiung der IV beziehen und zu Hause leben. Der Anspruch entsteht mit der Leistungs­anmeldung für den Assistenz­beitrag und erlischt, wenn die Voraus­setzungen nicht mehr erfüllt sind (z.B. Heim­eintritt). Nach Erreichen des Renten­alters wird ein bestehender Assistenz­beitrag höchstens im bisherigen Umfang fort­geführt.
Die Höhe des Assistenz­beitrags wird vor Ort und aufgrund des regel­mässigen Hilfe­bedarfs abgeklärt und fest­gelegt. Der Assistenz­beitrag kennt drei Ansätze. In diesen Ansätzen sind sämtliche Sozial­versicherungs­beiträge sowie die Ferien­entschädigung inbegriffen.
Für den Assistenz­beitrag gibt es drei Stunden­ansätze:

- Normal­ansatz: CHF 33.50 pro Stunde
- Besondere Pflege: CHF 50.20 pro Stunde
- Nachtdienst: CHF 89.30 pro Stunde

Die Anmeldung für einen Assistenz­beitrag muss bei der IV-Stelle im Wohn­kanton eingereicht werden.

Entschädigung von Krankenkassen und Zusatzversicherungen

Die Kosten für eine externe Betreuungs- und Haushaltshilfe werden in der Regel nicht von der Krankenkassen-Grundversicherung übernommen. Haben Sie jedoch eine Zusatzversicherung für eine Haushaltshilfe abgeschlossen bezahlt diese, je nach Krankenkasse und Modell, bis zu ca. CHF 4'000.-/Jahr.

Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an!

Wenn Sie unsere Seniorenbetreuung in Anspruch nehmen möchten, können Sie uns jederzeit kontaktieren.

Pflegeleistungen werden in Zusammenarbeit mit einem Partner mit entsprechender Bewilligung erbracht.

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