AWH Alterswohnhilfe GmbH
Bahnhofstrasse 5, 8197 Rafz
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+41 43 243 33 88
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Wir möchten unsere Dienstleistungen absolut kostentransparent anbieten. Da wir nichts von versteckten Zusatzkosten halten bieten wir grundsätzlich unseren All-Inklusive-Preis an.
Ein Gesamtpreis – einfach und klar: Sie bezahlen nur den vereinbarten Tagessatz. Dieser variiert, fairerweise je nach Betreuungsintensität, zwischen CHF 250.- und 280.- pro Tag und beinhaltet sämtliche Kosten. Für die gleichzeitige Betreuung einer zweiten Person verrechnen wir in der Regel zusätzlich pauschal CHF 50.- pro Tag.
Stufe 1: CHF 250.- pro Tag (ca. CHF 7‘500.-/Monat), Betreuungsdienstleistungen ohne regelmässige Nachteinsätze.
Stufe 2: CHF 280.- pro Tag (ca. CHF 8‘400.-/Monat), Betreuungsdienstleistungen mit regelmässigen Nachteinsätzen.
Im Tagessatz sind bereits enthalten:
- Beratung und Vermittlung
- Organisation der An- und Abreise
- Fahrtkosten
- Kosten für die Personalakquise
- Sozialversicherungen
- Krankentaggeld und Unfallversicherung
- Ersatz bei Ausfall einer Betreuungskraft
Die Tagessätze werden tagesgenau abgerechnet und verstehen sich exkl. MwSt. und bei freier Kost und Logis. Bei der Festlegung des Tagessatzes orientieren wir uns am überdurchschnittlichen Bruttomonatsgehalt unserer Mitarbeiter.
Bei Bedarf bieten wir auch stundenweise Betreuung an. Die Mindesteinsatzdauer beträgt 2 Stunden und kostet CHF 59.- pro Stunde, exkl. MwSt. und Wegpauschale von CHF 15.-.
Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Ankleiden, Toilette, Essen etc. dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Die wirtschaftliche Situation der betroffenen Situation ist nicht erheblich, also einkommens- und vermögensunabhängig, sondern einzig die tatsächlichen Einschränkungen.
Bei der Höhe der Entschädigung wird berücksichtigt, ob besonders aufwendige Pflege oder Überwachung benötigt wird. Je nach Ausmass der Hilflosigkeit werden drei Schweregrade – leicht (CHF 245.-/Monat, mittel (CHF 613.-/Monat) und schwer (CHF 980.-/Monat) - unterschieden (Stand 01.01.2024).
Wer erhält Hilfslosenentschädigung?
- Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz
- Bezug einer Altersrente der AHV und/oder von Ergänzungsleistungen
- ununterbrochene schwere oder mittelschwere – bei Betreuung zu Hause auch leichte – Hilflosigkeit seit mindestens einem Jahr
- kein Anspruch auf Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder der Militärversicherung
Wie erhalten Sie Hilfslosenentschädigung?
- Die oder der Versicherte schickt das Anmeldeformular der IV-Stelle im Wohnsitzkanton.
- Die IV-Stelle prüft den Antrag. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, benachrichtigt sie die Ausgleichskasse, die die Altersrente oder Ergänzungsleistungen auszahlt.
- Die Ausgleichskasse überweist den Betrag monatlich auf das Bank- oder Postkonto.
Erwachsene haben Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, wenn sie eine Hilflosenentschädiung der IV beziehen und zu Hause leben. Der Anspruch entsteht mit der Leistungsanmeldung für den Assistenzbeitrag und erlischt, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind (z.B. Heimeintritt). Nach Erreichen des Rentenalters wird ein bestehender Assistenzbeitrag höchstens im bisherigen Umfang fortgeführt.
Die Höhe des Assistenzbeitrags wird vor Ort und aufgrund des regelmässigen Hilfebedarfs abgeklärt und festgelegt. Der Assistenzbeitrag kennt drei Ansätze. In diesen Ansätzen sind sämtliche Sozialversicherungsbeiträge sowie die Ferienentschädigung inbegriffen.
Für den Assistenzbeitrag gibt es drei Stundenansätze:
- Normalansatz: CHF 33.50 pro Stunde
- Besondere Pflege: CHF 50.20 pro Stunde
- Nachtdienst: CHF 89.30 pro Stunde
Die Anmeldung für einen Assistenzbeitrag muss bei der IV-Stelle im Wohnkanton eingereicht werden.
Die Kosten für eine externe Betreuungs- und Haushaltshilfe werden in der Regel nicht von der Krankenkassen-Grundversicherung übernommen. Haben Sie jedoch eine Zusatzversicherung für eine Haushaltshilfe abgeschlossen bezahlt diese, je nach Krankenkasse und Modell, bis zu ca. CHF 4'000.-/Jahr.
Wenn Sie unsere Seniorenbetreuung in Anspruch nehmen möchten, können Sie uns jederzeit kontaktieren.